Micael
Green Pass - Brauchen Sie es im Hotel? Für welche Dienste? - ab 6. August 2021
Aktualisiert: 1. Nov. 2022
Google Übersetzung:
Ab dem 06. August 2021 ist der Green Pass für den Zutritt zum Hotel nicht mehr erforderlich.
Für Hotelgäste, die drinnen frühstücken möchten, ist der Green Pass nicht erforderlich.
Wir erinnern Sie daran, dass die Geldbußen für diejenigen, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, sowohl für den Kunden als auch für den Betreiber zwischen 400 und 1.000 Euro liegen. Darüber hinaus ist für Händler, die dieser Verpflichtung wiederholt nicht nachkommen, eine Schließung vorgesehen.
DIENSTLEISTUNGEN UND AKTIVITÄTEN, DIE NUR FÜR INHABER VON COVID-19 GREEN ZERTIFIZIER

UNGEN ZUGÄNGLICH SIND (ARTIKEL 3)
Ab dem 6. August 2021 ist im weißen Bereich (aber auch im gelben, orangen oder roten Bereich, wo die unten aufgeführten Dienstleistungen und Aktivitäten erlaubt sind) der Zugang zu den folgenden Dienstleistungen und Aktivitäten nur Personen mit einem der folgenden Grüne COVID-19-Zertifizierungen:
a) Catering-Dienste, die von allen Einrichtungen zum Verzehr am Tisch in Innenräumen bereitgestellt werden;
b) öffentliche Shows, Sportveranstaltungen und Wettbewerbe;
c) Museen, andere Kulturinstitute und Orte und Ausstellungen;
d) Schwimmbäder, Schwimmzentren, Turnhallen, Mannschaftssportarten, Wellnesszentren, auch innerhalb von Unterkünften, beschränkt auf Indoor-Aktivitäten;
e) Festivals und Messen, Konferenzen und Kongresse;
f) Spas, Themen- und Vergnügungsparks;
g) Kulturzentren, Sozial- und Erholungszentren, beschränkt auf Indoor-Aktivitäten und mit Ausnahme von Bildungszentren für Kinder, einschließlich Sommerzentren, und damit verbundene Catering-Aktivitäten;
h) Spielräume, Wetträume, Bingohallen und Casinos;
i) öffentliche Wettbewerbe.
Bitte beachten Sie, dass die grünen COVID-19-Zertifizierungen nur in den Fällen verwendet werden können, die durch Vorschriften oder spezifische Verordnungen vorgesehen sind (Absatz 10 bis des Artikels 9 des Gesetzesdekrets vom 22. April 2021, Nr. 52). Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aktivitäten und Dienstleistungen, die zwar von besonderem Interesse sind, sind die grünen COVID-19-Zertifizierungen erforderlich, um an Feiern im Rahmen ziviler oder religiöser Zeremonien teilzunehmen, die auch durch Catering- und Bankettdienste organisiert werden.
Wir erinnern Sie auch daran, dass die grünen COVID-19-Zertifizierungen eine der folgenden Bedingungen bescheinigen:
- eine Anti-SARS-CoV-2-Impfung stattgefunden hat (auch bei der Verabreichung der ersten Impfstoffdosis, gültig ab dem 15. Tag nach der Verabreichung bis zum vorgesehenen Datum für den Abschluss des Impfzyklus);
- von COVID-19 genesen;
- Durchführung von Schnelltests oder molekularen Antigentests mit negativem Ergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus.
Weitere Informationen darüber, was der Green Pass ist und wie Sie ihn erhalten, finden Sie auf der institutionellen Seite der Regierung.
Impf- und Heilzertifikate, ausgestellt von Drittstaaten, (... USA, ...)
für ihre Verwendung im Staatsgebiet müssen sie mindestens folgende Inhalte enthalten:
Identifikationsdaten des Eigentümers (Name, Nachname, Geburtsdatum);
Daten zum Impfstoff (Name und Charge);
Datum (e) der Verabreichung des Impfstoffs;
Identifikationsdaten der Person, die das Zertifikat ausgestellt hat (Staat, Gesundheitsbehörde).
Impfbescheinigungen in Papierform und/oder digital müssen in mindestens einer der folgenden Sprachen ausgestellt sein: Italienisch; Englisch; Französisch; Spanisch.
Wenn das Zeugnis nicht in einer der vier angegebenen Sprachen ausgestellt wurde, muss es von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Die Gültigkeit der Impfbescheinigungen ist die gleiche wie bei der vom italienischen Staat ausgestellten grünen COVID-19-Zertifizierung (COVID digitales Zertifikat der EU) (neun Monate ab Abschluss des Impfzyklus).
Die derzeit in Italien akzeptierten und von der EMA zugelassenen Impfstoffe sind: Comirnaty (Pfizer-BioNtech); Spikevax (modern); Vaxzevria (AstraZeneca); Janssen (Johnson & Johnson).
Die Heilzeugnisse müssen mindestens folgende Inhalte enthalten:
Identifikationsdaten des Eigentümers (Name, Nachname, Geburtsdatum);
Angaben zur früheren SARS-CoV-2-Infektion des Inhabers nach positivem Test (Datum des ersten positiven Abstrichs);
Identifikationsdaten der Person, die das Zertifikat ausgestellt hat (Staat, Gesundheitsbehörde).
Allen Heilungsbescheinigungen in Papier- und / oder digitaler Form muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen.
Die Gültigkeit der Heilungszertifikate ist dieselbe wie bei der vom italienischen Staat ausgestellten grünen COVID-19-Zertifizierung (digitales COVID-Zertifikat der EU) (sechs Monate ab dem Datum der Heilung).
Ministero della Salute: