Micael
Obligatorischer Green Pass für den Zugang zu jedem Hotel in Italien - ab 06. Dezember 2021
Aktualisiert: 29. Nov. 2021
Green Pass obligatorisch in allen Hotels in Italien | ab 06. Dezember 2021
Nach dem neuen Gesetz benötigen Sie für den Zugang zu jedem Hotel in Italien einen gültigen Green Pass, der bei Ihrer Ankunft überprüft wird.
Ohne den Green Pass ist das Übernachten und die Nutzung jeglicher Hotelleistungen nicht möglich.
Stellen Sie sicher, dass Sie vor Ihrer Ankunft im Hotel einen gültigen Green Pass besitzen.
Achtung es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, das Hotel ist berechtigt, Ihnen den Zutritt zu verweigern und Ihnen die Reservierungskosten in Rechnung zu stellen.
Was ist der European Green Pass oder die Covid-19 Green-Zertifizierung?
Hier der Text von der Website der Europäischen Kommission:
„Die grüne COVID-19-Zertifizierung wurde geschaffen, um den freien und sicheren Personenverkehr in der Europäischen Union während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern.
Es bescheinigt, dass Sie geimpft oder negativ getestet wurden oder von COVID-19 geheilt wurden. Die Zertifizierung enthält einen QR-Code, mit dem Sie ihre Echtheit und Gültigkeit überprüfen können. Die Europäische Kommission hat eine gemeinsame Plattform (European Gateway) geschaffen, um sicherzustellen, dass von europäischen Ländern ausgestellte Zertifikate in allen EU-Ländern überprüft werden können.
In Italien wird die Zertifizierung ausschließlich über die Nationale Plattform des Gesundheitsministeriums sowohl in digitaler als auch in Papierform ausgestellt. "
Weitere Informationen auf der Website der Europäischen Kommission - HIER klicken
NICHT in Italien geimpft
Vollständige Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums - Italienisch
Um die Seite zu besuchen, klicken Sie HIER
Hier ist der Text:
"Die Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen und im Nationalen Impfstoffplan enthalten sind, der derzeit für die Erlangung der grünen COVID-19-Zertifizierung in Italien gültig ist:
Gemeinschaft von Pfizer-BioNtech,
Moderna, Vaxzevria (AstraZeneca),
Janssen (Johnson & Johnson)
Darüber hinaus werden folgende Impfstoffe, die von den zuständigen ausländischen Gesundheitsbehörden verabreicht werden, als gleichwertig anerkannt:
Impfstoffe, für die der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen derselbe ist wie in der Europäischen Union. Die vollständige Liste finden Sie im Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 23. September 2021-pdf: öffnet ein neues Fenster
Covishield (Serum Institute of India), hergestellt unter Lizenz von AstraZeneca;
R-CoVI (R-Pharm), hergestellt unter Lizenz von AstraZeneca;
Covid-19-Impfstoff-Rekombinant (Fiocruz), hergestellt unter Lizenz von AstraZeneca.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Impfstoffe auch für die Ausstellung der grünen COVID-19-Zertifizierung für italienische Staatsbürger (einschließlich der im Ausland lebenden), deren zusammenlebende Familienmitglieder und ausländische Staatsbürger, die in Italien zu Arbeits- oder Studienzwecken wohnen, gültig sind ob sie im Nationalen Gesundheitsdienst oder im SASN (Health Assistance to Navigating Personnel) eingeschrieben sind, sowie von allen im Nationalen Gesundheitsdienst in irgendeiner Funktion eingeschriebenen Personen, die im Ausland gegen SARS-CoV-2 geimpft wurden.
Darüber hinaus gelten unbeschadet der geltenden Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Einreise Impfbescheinigungen, die von den zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden im Ausland nach einer Impfung mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen oder gleichwertigen Impfstoffen ausgestellt wurden, als gleichwertig mit der COVID-Grün-Zertifizierung. -19.
Die Zertifizierungen müssen mindestens folgende Inhalte enthalten:
Identifikationsdaten des Eigentümers (Name, Nachname, Geburtsdatum);
Daten zum Impfstoff (Name und Charge);
Datum (e) der Impfstoffverabreichung;
Identifikationsdaten der Person, die das Zertifikat ausgestellt hat (Staat, Gesundheitsbehörde).
Impfbescheinigungen in Papierform und/oder digital müssen in mindestens einer der folgenden Sprachen ausgestellt sein: Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Deutsch. Wenn das Zertifikat nicht in einer der fünf angegebenen Sprachen ausgestellt wurde, muss es von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Die Gültigkeit der Impfbescheinigungen ist dieselbe wie bei der grünen COVID-19-Zertifizierung, die vom italienischen Staat ausgestellt wird. "
ACHTUNG: Dies sind indikative Informationen. Überprüfen Sie ständig, ob neue Aktualisierungen Ihrer Regierung und des Landes, das Sie besuchen werden, vorliegen.
Gesetze und Pflichten ändern sich ständig.
Für Ausländer - Wir können Ihnen Informationen über den Zugang zu den Hotels geben, aber wir haben keine sicheren Informationen über die Anforderungen der Reiseunternehmen und des Zolls. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Fluggesellschaften und Ihre Botschaften zu wenden.
In Italien dürfen derzeit nur geimpfte oder geheilte Personen (Super Green Pass) (nicht mit negativ getestetem) Indoor-Restaurants sowie Museen und Theater betreten.
